Perro Negro - die Eicher Kaffeerösterei UG(hb)
perro.negro.kaffeeroesterei@gmail.com 06241 3025523

 Allgemeine Geschäftsbedingungen  


Fassung vom 01.01.2023

1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote von PERRO NEGRO Die Eicher Kaffeerösterei UG (haftungsbeschränkt). Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, soweit nicht Regelungen zum Schutze von Verbrauchern betroffen sind. Verbraucher (§ 13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Durch die Bestellung der gewünschten Waren per Internet, Telefon oder E-Mail gibt der Kunde ein Angebot auf Kaufvertragsabschluss ab. Die automatisch generierte E-Mail des Webshops dient lediglich der Bestätigung des Eingangs eines Kaufangebotes durch den Antragenden. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder durch eine konkrete Bestätigung per E-Mail oder Fax unterrichtet. Spätestens kommt dieser jedoch durch die Lieferung der bestellten Ware zustande. Die PERRO NEGRO Die Eicher Kaffeerösterei UG (haftungsbeschränkt) kann die Bestellung durch den Versand einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen.

3. PREISE
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich eventueller Versandkosten. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Browser-Cache, Proxies) geladen werden, sind nicht aktuell und ungültig.
Mit der Bestätigung der Bestellung mit den im Warenkorb angezeigten Preisen verlieren alle vorherigen Preise Ihre Gültigkeit. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
» Lieferungen nur innerhalb Deutschlands
Wir verschicken alle Pakete mit Hermes.
Wenn durch Rücksendungen der Warenwert unter 20 Euro sinkt, werden 4,90 € Versandkosten nachbelastet.
Ausführliche Informationen über unsere Versandkosten – auch für das Ausland – haben wir auf unserer Seite Porto & Versand für Sie zusammengefaßt..


4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 
4.1 Rechnungs- und Lieferanschrift in Deutschland
Die erste Lieferung erfolgt per Nachnahme, Sofortüberweisung, PayPal oder Vorkasse.
Bei Vorkasse erhalten Sie von uns eine gesonderte Mail mit allen notwendigen informationen zur Zahlung. Eine Rechnung mit nach Steuersätzen aufgeschlüsselter Umsatzsteuer erhalten Sie zusammen mit der Ware.
Ab der zweiten Bestellung können Sie zwischen Sofortüberweisung, PayPal und Rechnung wählen, wenn Sie sich bei der Bestellung mit Ihren Zugangsdaten am System anmelden und der erste Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Eventuelle Ausnahmen von dieser Regelung sind direkt beim jeweiligen Artikel vermerkt.
Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Die TÜV-zertifizierte Zahlungsart Sofortüberweisung wird ebenfalls über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt. Hier erhält diePERRO NEGRO Die Eicher Kaffeerösterei UG (haftungsbeschränkt) keinerlei Informationen über eingegebenen Daten.

5. LIEFERUNG
5.1 Wir liefern Ihre Bestellung schnellstmöglich per Hermes aus.
5.2 Wir liefern nicht an DHL Packstationen.
5.3 Teillieferungen sind zulässig. Die Teillieferung muss dem Kunden zumutbar sein. Bei Teillieferungen, die von uns veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.

6. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern der Kunde Verbraucher ist, beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 1 Jahr ab Lieferdatum.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr; offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung der PERRO NEGRO Die Eicher Kaffeerösterei UG (haftungsbeschränkt) müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Käufers. Bei Unternehmern ist die Gewährleistung innerhalb des ersten Jahres auf Beseitigung des Mangel oder Ersatzlieferung beschränkt. Die Art der Nacherfüllung bestimmen wir. Nach Ablauf des Jahres beschränkt sich die Gewährleistung nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder eine Gutschrift des Zeitwertes. Aufwendungsersatzansprüche von Unternehmern sind auf 3 % des Nettowarenwertes beschränkt.

6. VERPACKUNGSVERORDNUNG
Für die Entsorgung von durch uns gemäß Verpackungsverordnung in Ihrer aktuellen Form erstmals in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen haben wir das bundesweit flächendeckend arbeitende DSI beauftragt.

7. HALTBARKEITSDATEN
Die Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) geben wir nach bestem Gewissen an. Durch Kundenrücksendungen (siehe weiter oben unter 'Widerrufsrecht') sind Abweichungen möglich. Die Angabe erfolgt daher unverbindlich.

8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.
1 Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der Rechnung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
8.2 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten darüber hinaus die folgenden Regelungen: Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum der PERRO NEGRO Die Eicher Kaffeerösterei UG (haftungsbeschränkt) stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.

9. Seminare und Veranstaltung
 
9.1 Vertragsgegenstand
Der Veranstalter Perro Negro -die Eicher Kaffeerösterei bietet Seminare/ Veranstaltung an. Die Teilnahme pro Seminar/Veranstaltung ist begrenzt. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und über die von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
9.2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Veranstalters sind stets freibleibend.
(2) Nach Kaufabschluss erhält der Teilnehmer eine Rechnung (nicht bei online Buchung), diese fungiert als Teilnahmebestätigung, diese ist vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter vorzulegen.
(3) Die Teilnahme des Teilnehmers ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter für gegenstandslos erklärt werden. Der Veranstalter ist berechtigt für die Stornierung einer Teilnahmebestätigung eine Bearbeitungsgebühr vom Teilnehmer zu verlangen.
(4) Bei einer gleichzeitigen Anmeldung mehrerer Teilnehmer für eine Gruppenveranstaltung schließt der Veranstalter mit dem für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die gesamte Gruppe ab. Diese Teilnahmeerklärung für die gesamte Gruppe ist ebenfalls verbindlich.
 
9.3 Stornierung und Absage
(1) Dem Veranstalter steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn die vom Seminar- oder Veranstaltungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sowie bei Ausfall des Referenten ohne Verschulden des Veranstalters, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Das Rücktrittsrecht steht dem Veranstalter jedoch nur zu, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die vom Teilnehmer bezahlte Teilnahmegebühr wird im Fall einer Stornierung durch den Veranstalter vom Veranstalter an den Teilnehmer unverzüglich zurückerstattet.
(2) Stornierungen des Teilnehmers müssen schriftlich beim Veranstalter erfolgen.
(3) Teilnahmebestätigungen können vom Teilnehmer jederzeit schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 BGB. Die Höhe der Entschädigung gestaltet sich wie folgt:

  • bis vier Wochen vor auftragsbestätigten Kursbeginn 10% des Rechnungsbetrages
  • bis zwei Wochen vor auftragsbestätigten Kursbeginn 50% des Rechnungsbetrages
  • bis sieben Tage vor auftragsbestätigten Kursbeginn 80% des Rechnungsbetrages
  • danach 100% des Rechnungsbetrages

(4) Gebuchte Seminare und Veranstaltungen können vom Teilnehmer kostenfrei verschoben werden, wenn der Veranstalter über die Terminverschiebung mindestens 14 Tage, vor dem ursprünglich gebuchten und vom Veranstalter bestätigten Termin informiert wird.
 
9.4 Vertragsdauer
Der zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter abgeschlossene Teilnahmevertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
9.5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmegebühr für das jeweilige Seminar oder die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungserhalt per Vorkasse auf das vom Veranstalter angegebene Bankkonto und ohne jeden Abzug vom Teilnehmer an den Veranstalter zu entrichten. Bei Überschreitung der Zahlungstermine durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu.
(3) Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden dem Teilnehmer vom Veranstalter zum Selbstkostenpreis berechnet.
(4) Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten.
 
9,6 Rechte an Schulungsunterlagen
(1) Der Veranstalter räumt dem Teilnehmer das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die dem Teilnehmer vom Veranstalter im Rahmen der Veranstaltungen oder Seminare überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Eine Vervielfältigung dieser Schulungsunterlagen durch den Teilnehmer ist ausdrücklich untersagt.
(2 )Abweichungen von diesem Nutzungsvertrag bedürfen separater Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter.
 
9.7) Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, der zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer getroffen wurde.
(2) Werden einzelne Bestandteile des Vertrages in Form von Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Sollte sich die Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Teilnehmer in einem Krankheitsfall oder durch einen Umstand höherer Gewalt begründen lassen, werden die vom Teilnehmer nicht wahrgenommenen Leistungen vom Veranstalter nicht berechnet.
 
9.8 Allgemeine Teilnahmebedingungen
(1) Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichen Maße entgegen den guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung oder eines Seminars nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle vom Veranstalter nicht erstattet.
(2) Der Seminar- oder Veranstaltungsleiter/Coach/Trainer ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
(3) Die Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
(5) Vor dem Seminar oder vor einer Veranstaltung muss der Seminar- oder Veranstaltungsleiter/Coach/Trainer des Veranstalters über gesundheitliche Probleme, Allergien und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
(6) Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
(7) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Seminar- oder Veranstaltungsleiter/Coach/Trainer zur Kenntnis zu geben. Diese sind vom Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
(8) Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
 
9.9 Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung oder eines Seminars und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
9.10 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen (z.B. Seminar- oder Veranstaltungsleiter/Coach/Trainer) beruhen.
(2) Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(3) Der Höhe nach ist die Haftung des Veranstalters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
(4) Die Haftung des Veranstalters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9.11 Verjährung
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Veranstalter zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
9.12Anwendbares Recht, Vertragssprache
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
9.13 Alternative Streitbeilegung
(1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
(2) Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.



10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Der Gerichtsstand für Verbraucher richtet sich nach den Bestimmungen der ZPO zu Fernabsatzverträgen
10.2 Sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB)  ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand  Mainz oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der PERRO NEGRO Die Eicher Kaffeerösterei UG (haftungsbeschränkt) vereinbart.
10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
10.4 Die Beschreibung und Preisangaben wurden von uns zusammengestellt. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Druck-/Anzeigefehler, technische Änderungen und anhaltende Lieferfähigkeit für alle Waren. Alle dargestellten Fremdlogos sowie Warenzeichen sind Copyright und Eigentum der entsprechenden Firmen.

11.Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil ab wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft